Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Pflegeversicherung NRW - Private Pflegeversicherung und Pflegeversicherungsberatung - Startseite - Walter Westerhoff berät Sie gerne! Tel: 02331 / 4732663, Pflegeversicherung NRW - Private Pflegeversicherung und Pflegeversicherungsberatung - Startseite - Walter Westerhoff berät Sie gerne! Tel: 02331 / 4732663
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. §§ i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberater nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen, Bausparverträgen
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO
Herr Groth ist einegtragen in das Versicherungsvermittlerregister unter der Registrierungs-Nr. D-ES1V-Z9ZHO-17.
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zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2022
Vermittlung von Immobilien, die Erschließung, der Erwerb und die Vermarktung von Immobilienprojekten, weiterhin Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen sowie Wohn- und Geschäftshäusern in NRW.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Ihr Steuerberater in Münster und in Coesfeld. Die BKS Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung, Buchführung, Lohnbuchhaltung und Unternehmensberatung., Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m. §57 III StBerG., Tätigkeiten, die mit dem Beruf nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 IV. Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
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zuletzt aktualisiert am 18. Juni 2017
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Vorraussetzungen dafür erfüllt
sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, eingetragen in das Versicherungsvermittlerregister unter der Registrierungs-Nr. D-ZUR0-9XZ4F-41.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022