Flormann & Neuhaus Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Vorraussetzungen dafür erfüllt
sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.

Adresse: Riemerschmidstr. 1, 58093 Hagen
Updatezeit: 11. Januar 2022 14:56
Telefon: 02331 6929 0
Tags: Steuerberater
Kategorien: Unternehmen

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