Ihr Suchergebnis für Liegengeblieben Aus in Hagen
10 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Liegengeblieben Aus"
Zusammenschluß von Sportgemeinschaften, die unter dem Dach einer modernen Vereinsstruktur ihre jeweilige Sportart eigenständig ausüben. Bei den einzelnen Sportabteilungen handelt es sich umn rechtlich selbständige Vereine
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Außerprozessuale Tätigkeit, umfassende Beratung,Fertigung von Gutachten,Entwurf von Schriftstücken, Übernahme von Korrespodenz, Interessenwahrnehmung in Rechtsstreitigkeiten sämtlicher Gerichtsbarkeiten, aktuelle Urteile und Neuigkeiten aus
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Fotoatelier, Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, Installation und Reparatur von EDV-Systemen und Netzwerken, Erbringung von Beratungsdienstleistungen sowie Handelsvermittlung von Möbeln. Es wird unter der nicht eingetragenen Bezeichnung "atelier auslösende.momente" firmiert.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
1. Gemeinschaftliche Erzeugung und gemeinschaftlicher Absatz der Erzeugnisse - Milch, Zucht- und Nutzvieh Rind und Schwein, Schlachtvieh, Marktproduktion der pflanzlichen Produktion (landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt 2.000 ha, Tierbestand von 500 Kühen).
2. Gemeinschaftlicher Bezug der zur Erzeugung benötigten Bedarfsartikel.
3. Gemeinschaftliche Abrechnung und Buchführung.
4. Beschäftigung von Nichtmitgliedern in der Agrarvereinigung.
5. Beteiligung an anderen Unternehmen.
6. Geschäftszweige, die der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmens dienen daneben sind weitere Geschäftszweige zugelassen, die der Förderung des landwirtschaftlichen Unternehmens dienen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen; die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
pixelnet-media.com - Ihre Agentur für WEB- Entwicklung, Webdesign, Marketing & Hosting aus Pritzwalk in der Prignitz (Brandenburg)., Ein solider und optisch ansprechender Internetauftritt, sowie fachgerechte Onlinewerbung sind heute der Grundstein jeder erfolgreichen Unternehmung.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Produktion, Be- und Verarbeitung sowie Absatz von landwirtschaftlichen Gütern aller Art sowie Vermögensverwaltung und Ausführung landeskultureller Leistungen.
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zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022
Pre Installation 3stepsfusion Template, Wir führen Verlegearbeiten von Stabparkett über Hochkanntlamellenparkett, Mosaikparkett und Massivholzdielen durch.
Zu unseren Leistungen gehört: eine ausführliche Fachberatung, die Planung der Neuverlegung, die Aufarbeitung (Parkett u. Dielen schleifen-ölen-lackieren),
die Reinigung u. Pflege Ihres Parkettbodens.
Sie können über uns auch Ihre Pflege- und Reinigungsmittel beziehen.
Sprechen Sie uns an.
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. insbesondere: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Handel mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, d) Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, e) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung, f) die Erzeugung von Elektro- und Wärmeenergie.
3. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022