Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 02. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 10. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 23. März 2022
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwalt;
zugelassen an den Gerichtsbezirken Amtsgericht Hagen, Landgericht Hagen und Oberlandesgericht Hamm.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024