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Unternehmen

Wohnland GmbH

1. Der Ankauf von Immobilien zum Zweck der Weiterveräußerung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke gemäß § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufzuteilen und die Miteigentumsanteile verbunden mit dem Sondereigentumsrechten zu veräußern. Die Gesellschaft ist befugt, Grundstücke aufzubereiten und zu entwickeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, Bauvorhaben aller Art durch Dritte errichten zu lassen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Verwaltung von Immobilien aller Art. Die Gesellschaft ist befugt, die dazu erforderlichen Verträge abzuschließen. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Betreuung von Bauvorhaben. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, mit Gegenständen aller Art zu handeln, insbesondere mit Bauartikeln, Möbeln, sonstigen Einrichtungsgegenständen, Küchen, Textilien und Fußbodenbelägen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Finanzierungen, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. 2. Die Gesellschaft ist befugt, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten und/ oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und dem Zweck des Unternehmens dienende Nebenbetriebe zu errichten. 4. Die Gesellschaft ist befugt, Service-Leistungen für andere Unternehmen zu erbringen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 01. März 2022

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